Logo Kanton Bern / Canton de Berne Schulaufsicht Volksschule

Private Schulung

Im Kanton Bern kann die Schulpflicht auch im Rahmen eines privaten Kindergartens/einer Privatschule oder durch Privatunterricht erfüllt werden. Diese private Schulung bedarf einer Bewilligung.

Die gesetzlichen Grundlagen für Privatschulen sowie für den Privatunterricht finden sich in den Artikeln 64 bis 71b in Verbindung mit Artikel 2 des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992 (VSG; BSG 432.210).

  • Volksschulgesetz (VSG)

  • Merkblatt zur Bewilligung von Privatunterricht

  • Merkblatt zur Bewilligung von Privatschulen im Volksschulbereich

  • Merkblatt zur Bewilligung von Wald- und Naturkindergärten

  • Gesuch um Bewilligung von Privatschulen und privaten Kindergärten für juristische Personen

  • Gesuch um Bewilligung von Privatschulen und privaten Kindergärten für natürliche Personen

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